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Tipps und Tricks
Wir möchten Ihnen mit Tipps und Tricks beiseite stehen. Wenn Sie weitere Anregungen haben, wie wir Ihnen helfen können, lassen Sie uns das gerne wissen.
Eine Zentralheizung ist in ihrer Heizwirkung schwerfälliger als eine Ofenheizung. Sie kann während der kalten Jahreszeit ein angenehmes Raumklima nur dann schaffen, wenn sie in allen Räumen schwach eingeschaltet ständig in Betrieb ist. Nur so sind die Wände und Decken der Räume in der Lage, Wärme zu speichern und kühlen nicht aus.mehr/weniger…
Die Angewohnheit vieler Mieter, erst nach Feierabend kräftig die Zentralheizung aufzudrehen, kann zwar die Luft im Raum erträglich erwärmen, es wird aber niemals ausreichen, die während des Tages und in der Nacht ausgekühlten Wandflächen mit zu erwärmen. Kalte Wandflächen bringen die im Raum befindliche Luftfeuchtigkeit zum Kondensieren. Diese Art zu Heizen führt zu dem sogenannten Barackenklima und ist darüber hinaus ungesund.
Die Gründe liegen auf der Hand: Durch das plötzliche starke Anheizen muss sehr viel Wärme abgegeben werden, damit zumindest der Innenraum wohngerecht beheizt wird. In dieser Phase entstehen durch die vom Heizkörper abgegebenen Wärmemengen an die kalten Wände so genannte Zugerscheinungen, die Erkältungskrankheiten hervorrufen können.
Die Lüftung soll möglichst einen kompletten Austausch der feuchten warmen Luft bewirken. Deshalb muss die Lüftung besonders wirkungsvoll sein. Das Rezept ist wie oft ganz einfach: ein kurzer Durchzug bei weit geöffneten Fenstern! (mehrmals am Tag etwa 5 bis 10 Minuten).mehr/weniger…
Falsch wäre es, wenn man die verbrauchte warme Luft des Wohnzimmers durch Öffnen der weiteren Innenräume in andere, nicht beheizte Räume (zum Beispiel Flur oder Schlafzimmer) leiten würde. Hier würde sich die überschüssige Feuchtigkeit sofort an den kühleren Flächen der wenig oder nicht beheizten Räume niederschlagen und Feuchtigkeit und letztlich somit Schimmel bilden.
Daher noch einmal eine Kurzfassung unserer Ratschläge:
- Das Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) während der Heizperiode ist nicht gut. Ein mehrfacher kurzer Durchzug bei voll geöffnetem Fenster ist besser!
- Ständiges Heizen aller Räume auf eingestellte Zimmertemperatur von 20° ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger! Die Kosten bei diesem Heizverhalten liegen erheblich niedriger!
- Es ist unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.
Richtiges Lüften in der kalten Jahreszeit
Die meisten Menschen in Mitteleuropa verbringen rund 90% ihres Lebens in geschlossenen Räumen. Wärmegedämmtes Mauerwerk, dicht schließende Fenster und die Heizung sollen dabei vor unangenehmen Witterungsbedingungen schützen und gleichzeitig ein behagliches Raumklima bei einer Temperatur zwischen 21°C und 24°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 60% schaffen.
Die Bedeutung der Luftqualität im Hinblick auf das menschliche Wohlbehagen wird erkennbar, wenn man die zahlreichen Luftbelastungen in Innenräumen betrachtet: Menschliche oder tierische Ausdünstungen, Wasserdampf beim Kochen oder Waschen, Tabakrauch, Kosmetika, Reinigungsmittel, Lacke, Kleber, Teppiche, Möbel u.v.m.
Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Unwohlsein, Kopfschmerzen sowie das erhöhte Risiko von allergischen Erkrankungen mit Krankheitssymptomen wie Augentränen, Niesreiz, Atemnot oder Hautjucken sind Folgen von Luftbelastungen in Innenräumen.
Diese können in Bad oder Küche teilweise gezielt abgeführt werden, z. B. durch eine Dunstabzughaube oder eine mechanische Lüftung im WC. Gegen die übrigen, oft nicht lokalisierbaren Emissionen hilft dagegen nur eine ausreichende Lüftung über die Fenster.
Das Lüftungsverhalten wird meist falsch eingeschätzt. Messungen haben ergeben, dass der Mensch öfter als angenommen lüftet. Das liegt daran, dass mäßiges Lüften (Fenster in Kippstellung) oft gar nicht mehr registriert wird. Bei niedrigen Außentemperaturen in Herbst und Winter wird wegen der auftretenden Zugerscheinungen hingegen weniger gelüftet und der hygienisch erforderliche Luftwechsel nicht immer erreicht.
Unser Tipp:
- Lüften Sie aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen auch im Winter ausreichend.
- Lüften Sie im Winter nicht bei Dauerkippstellung der Fenster. Bei einer Stoßlüftung kühlt der Raum nicht aus, Sie sparen somit Heizkosten.
- Lüften Sie am Morgen die Schlafzimmer gründlich: Die Luftfeuchtigkeit ist hier nach dem Schlafen besonders hoch.
- Lüften Sie alle Feuchträume mit hohem Wasserdampfanteil (Küche, Bad) besonders intensiv.
- Stellen Sie nicht soviel Krimskrams auf die Fensterbänke: Die Fenster müssen für tägliche Stoßlüftungen zu öffnen sein.
FAQ
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet. Diese Kosten sind vom Mieter allerdings nur dann zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Mittels einer Bonitätsabfrage bei der Schufa, erhält die Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerk Auskunft über ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Vor Anmietung einer Wohnung bei uns, prüfen wir mit Ihrer Einverständnis Ihre Bonität. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Gebrauch mehr von der Einzugsermächtigung machen. Eventuell auftretende Nachforderungen müssen also manuell auf das Ihnen bekannte Mietkonto überwiesen werden.
Beachten Sie, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel untereinander nicht gestattet ist. Auch in Ihrem Interesse sollte an diesem Termin einer unserer Mitarbeiter anwesend sein, um die Übergabe ordnungsgemäß zu protokollieren.
Andernfalls stehen Sie weiter in der Haftung, auch wenn Sie gar nicht mehr im Besitz der Wohnung sind.
Bei der Endabnahme findet der Besitzübergang statt. Bitte bestätigen Sie den Termin unserem Mitarbeiter bei der Vorabnahme. Auch hier gilt, dass Sie sich im Notfall von einer Vertrauensperson vertreten lassen können. Bitte teilen Sie uns im Vorfeld die Kontaktdaten der Person mit, damit wir uns mit dieser in Verbindung setzten können. Auch eine Rückgabe der Mietsache vor Vertragsende ist möglich. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung um den Termin entsprechend zu verschieben. Wir machen Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam, dass Sie dann nichts desto trotz zur Zahlung der Miete bis zum Vertragsende verpflichtet sind.
Bitte führen Sie bis zu diesem Termin die bei der Vorabnahme vereinbarten Maßnahmen aus und stellen Sie unserem Außendienstmitarbeiter die vorsortierten und gekennzeichneten Schlüssel zur Verfügung.
Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt.
Bitte halten Sie zur Vor- sowie auch zur Endabnahme Ihr Übergabeprotokoll bereit, um mögliche Unstimmigkeiten bei der Wohnungsabnahme zu vermeiden.
Sie als Erbe treten mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein.
In diesem Fall können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über.
Alternativ bitten wir um Übersendung einer Erbausschlagungsurkunde des zuständigen Amtsgerichtes.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Schlüsselübergabe oder senden Sie uns alle entsprechend gekennzeichneten Schlüssel unter Angabe der Mietvertragsnummer an folgende Adresse:
Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG
Hohe Pforte 22
50676 Köln
Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird geprüft, ob Ihre Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung umgehend angestoßen. Zur Vervollständigung weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.
Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören.
Bei Hunden und Katzen liegt der Fall anders, denn bei diesen Tieren behält sich die WRH als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.
Bitte reichen Sie uns den Antrag schriftlich ein. Voraussetzungen für eine Stornierung der Kündigung sind, dass noch keine Weitervermietung vorliegt, dass Sie keinerlei Mietrückstände haben und dass es keine anderweitigen Probleme in der Vergangenheit gab. Sollte es ein Belegungsrecht für die betreffende Wohnung geben, müssen wir zudem um die Zustimmung des Belegers bitten. Sind alle Punkte geprüft und spricht nichts gegen eine Kündigungsrücknahme, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung von uns.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nach gesetzlichen Regelungen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden muss. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister und Versorger zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks ist Eigentümerin der meisten Wohnungen, die sie vermietet oder verkauft. Deshalb sind die Vermietung und der Verkauf provisionsfrei.
Manches geht nur schwarz auf weiß: Was Sie mit der Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks stets in Schriftform klären müssen: Es gibt viele Anliegen, die am Telefon erledigt werden können. Doch bei einigen Themen ist dies den Mitarbeitern der WRH nicht möglich, wenn es zum Beispiel um Wohnungskündigungen geht. Es gibt Angelegenheiten, die meist aus rechtlichen Gründen schriftlich geregelt werden müssen. Hierzu zählen folgende Fälle:
Bitte senden Sie uns alle Beschwerden schriftlich. Aufgrund von telefonischen Aussagen können wir keine Maßnahmen ergreifen. Zwecks Nachweispflicht bei evtl. auftretenden Klagefällen benötigen wir zudem ein Störungsprotokoll mit Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Störung.
Das deutsche Mietrecht sieht für Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, die Schriftform vor. Sie wollen kündigen? Bitte reichen Sie uns eine von allen Vertragspartner unterschriebene Kündigung ein. Sollte eine Unterschrift fehlen, können wir die Kündigung leider nicht akzeptieren.
Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies zwecks Beweispflicht in der Schriftform.
Ändert sich Ihre Bankverbindung, so teilen Sie uns dies bitte ebenfalls schriftlich mit.
Seit dem Jahr 2002 gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum.
Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken – und daran denken, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Bei älteren Mietverträgen wurden manchmal individuelle Kündigungsfristen vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietverhältnis schriftlich kündigen müssen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.
Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei Ihrem Vermieter ein.
Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06. des betreffenden Jahres.
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Tipps und Tricks
Wir möchten Ihnen mit Tipps und Tricks beiseite stehen. Wenn Sie weitere Anregungen haben, wie wir Ihnen helfen können, lassen Sie uns das gerne wissen.
Eine Zentralheizung ist in ihrer Heizwirkung schwerfälliger als eine Ofenheizung. Sie kann während der kalten Jahreszeit ein angenehmes Raumklima nur dann schaffen, wenn sie in allen Räumen schwach eingeschaltet ständig in Betrieb ist. Nur so sind die Wände und Decken der Räume in der Lage, Wärme zu speichern und kühlen nicht aus.mehr/weniger…
Die Angewohnheit vieler Mieter, erst nach Feierabend kräftig die Zentralheizung aufzudrehen, kann zwar die Luft im Raum erträglich erwärmen, es wird aber niemals ausreichen, die während des Tages und in der Nacht ausgekühlten Wandflächen mit zu erwärmen. Kalte Wandflächen bringen die im Raum befindliche Luftfeuchtigkeit zum Kondensieren. Diese Art zu Heizen führt zu dem sogenannten Barackenklima und ist darüber hinaus ungesund.
Die Gründe liegen auf der Hand: Durch das plötzliche starke Anheizen muss sehr viel Wärme abgegeben werden, damit zumindest der Innenraum wohngerecht beheizt wird. In dieser Phase entstehen durch die vom Heizkörper abgegebenen Wärmemengen an die kalten Wände so genannte Zugerscheinungen, die Erkältungskrankheiten hervorrufen können.
Die Lüftung soll möglichst einen kompletten Austausch der feuchten warmen Luft bewirken. Deshalb muss die Lüftung besonders wirkungsvoll sein. Das Rezept ist wie oft ganz einfach: ein kurzer Durchzug bei weit geöffneten Fenstern! (mehrmals am Tag etwa 5 bis 10 Minuten).mehr/weniger…
Falsch wäre es, wenn man die verbrauchte warme Luft des Wohnzimmers durch Öffnen der weiteren Innenräume in andere, nicht beheizte Räume (zum Beispiel Flur oder Schlafzimmer) leiten würde. Hier würde sich die überschüssige Feuchtigkeit sofort an den kühleren Flächen der wenig oder nicht beheizten Räume niederschlagen und Feuchtigkeit und letztlich somit Schimmel bilden.
Daher noch einmal eine Kurzfassung unserer Ratschläge:
- Das Lüften mit gekipptem Fenster (Dauerlüftung) während der Heizperiode ist nicht gut. Ein mehrfacher kurzer Durchzug bei voll geöffnetem Fenster ist besser!
- Ständiges Heizen aller Räume auf eingestellte Zimmertemperatur von 20° ist wirtschaftlicher und zweckmäßiger! Die Kosten bei diesem Heizverhalten liegen erheblich niedriger!
- Es ist unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.
Richtiges Lüften in der kalten Jahreszeit
Die meisten Menschen in Mitteleuropa verbringen rund 90% ihres Lebens in geschlossenen Räumen. Wärmegedämmtes Mauerwerk, dicht schließende Fenster und die Heizung sollen dabei vor unangenehmen Witterungsbedingungen schützen und gleichzeitig ein behagliches Raumklima bei einer Temperatur zwischen 21°C und 24°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 60% schaffen.
Die Bedeutung der Luftqualität im Hinblick auf das menschliche Wohlbehagen wird erkennbar, wenn man die zahlreichen Luftbelastungen in Innenräumen betrachtet: Menschliche oder tierische Ausdünstungen, Wasserdampf beim Kochen oder Waschen, Tabakrauch, Kosmetika, Reinigungsmittel, Lacke, Kleber, Teppiche, Möbel u.v.m.
Müdigkeit, Konzentrationsprobleme, Unwohlsein, Kopfschmerzen sowie das erhöhte Risiko von allergischen Erkrankungen mit Krankheitssymptomen wie Augentränen, Niesreiz, Atemnot oder Hautjucken sind Folgen von Luftbelastungen in Innenräumen.
Diese können in Bad oder Küche teilweise gezielt abgeführt werden, z. B. durch eine Dunstabzughaube oder eine mechanische Lüftung im WC. Gegen die übrigen, oft nicht lokalisierbaren Emissionen hilft dagegen nur eine ausreichende Lüftung über die Fenster.
Das Lüftungsverhalten wird meist falsch eingeschätzt. Messungen haben ergeben, dass der Mensch öfter als angenommen lüftet. Das liegt daran, dass mäßiges Lüften (Fenster in Kippstellung) oft gar nicht mehr registriert wird. Bei niedrigen Außentemperaturen in Herbst und Winter wird wegen der auftretenden Zugerscheinungen hingegen weniger gelüftet und der hygienisch erforderliche Luftwechsel nicht immer erreicht.
Unser Tipp:
- Lüften Sie aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen auch im Winter ausreichend.
- Lüften Sie im Winter nicht bei Dauerkippstellung der Fenster. Bei einer Stoßlüftung kühlt der Raum nicht aus, Sie sparen somit Heizkosten.
- Lüften Sie am Morgen die Schlafzimmer gründlich: Die Luftfeuchtigkeit ist hier nach dem Schlafen besonders hoch.
- Lüften Sie alle Feuchträume mit hohem Wasserdampfanteil (Küche, Bad) besonders intensiv.
- Stellen Sie nicht soviel Krimskrams auf die Fensterbänke: Die Fenster müssen für tägliche Stoßlüftungen zu öffnen sein.
FAQ
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. Sie fallen für den Mieter neben der Grundmiete monatlich an und werden einmal jährlich mit den tatsächlichen Kosten gegengerechnet. Diese Kosten sind vom Mieter allerdings nur dann zu zahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Mittels einer Bonitätsabfrage bei der Schufa, erhält die Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerk Auskunft über ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Hierzu zählen Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Vor Anmietung einer Wohnung bei uns, prüfen wir mit Ihrer Einverständnis Ihre Bonität. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Gebrauch mehr von der Einzugsermächtigung machen. Eventuell auftretende Nachforderungen müssen also manuell auf das Ihnen bekannte Mietkonto überwiesen werden.
Beachten Sie, dass eine vorzeitige Übergabe der Schlüssel untereinander nicht gestattet ist. Auch in Ihrem Interesse sollte an diesem Termin einer unserer Mitarbeiter anwesend sein, um die Übergabe ordnungsgemäß zu protokollieren.
Andernfalls stehen Sie weiter in der Haftung, auch wenn Sie gar nicht mehr im Besitz der Wohnung sind.
Bei der Endabnahme findet der Besitzübergang statt. Bitte bestätigen Sie den Termin unserem Mitarbeiter bei der Vorabnahme. Auch hier gilt, dass Sie sich im Notfall von einer Vertrauensperson vertreten lassen können. Bitte teilen Sie uns im Vorfeld die Kontaktdaten der Person mit, damit wir uns mit dieser in Verbindung setzten können. Auch eine Rückgabe der Mietsache vor Vertragsende ist möglich. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung um den Termin entsprechend zu verschieben. Wir machen Sie jedoch bereits jetzt darauf aufmerksam, dass Sie dann nichts desto trotz zur Zahlung der Miete bis zum Vertragsende verpflichtet sind.
Bitte führen Sie bis zu diesem Termin die bei der Vorabnahme vereinbarten Maßnahmen aus und stellen Sie unserem Außendienstmitarbeiter die vorsortierten und gekennzeichneten Schlüssel zur Verfügung.
Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die den Termin für Sie wahrnimmt.
Bitte halten Sie zur Vor- sowie auch zur Endabnahme Ihr Übergabeprotokoll bereit, um mögliche Unstimmigkeiten bei der Wohnungsabnahme zu vermeiden.
Sie als Erbe treten mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein.
In diesem Fall können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bereits bestehende oder zukünftig auftretende Nachforderungen gehen auf Sie über.
Alternativ bitten wir um Übersendung einer Erbausschlagungsurkunde des zuständigen Amtsgerichtes.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Schlüsselübergabe oder senden Sie uns alle entsprechend gekennzeichneten Schlüssel unter Angabe der Mietvertragsnummer an folgende Adresse:
Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG
Hohe Pforte 22
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Wurde die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben wird geprüft, ob Ihre Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Kautionsauszahlung umgehend angestoßen. Zur Vervollständigung weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass der Vermieter das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.
Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, so lange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nachbarn nicht stören.
Bei Hunden und Katzen liegt der Fall anders, denn bei diesen Tieren behält sich die WRH als Vermieter eine ausdrückliche Genehmigung vor. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.
Bitte reichen Sie uns den Antrag schriftlich ein. Voraussetzungen für eine Stornierung der Kündigung sind, dass noch keine Weitervermietung vorliegt, dass Sie keinerlei Mietrückstände haben und dass es keine anderweitigen Probleme in der Vergangenheit gab. Sollte es ein Belegungsrecht für die betreffende Wohnung geben, müssen wir zudem um die Zustimmung des Belegers bitten. Sind alle Punkte geprüft und spricht nichts gegen eine Kündigungsrücknahme, erhalten Sie umgehend eine schriftliche Bestätigung von uns.
Bitte berücksichtigen Sie, dass nach gesetzlichen Regelungen die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden muss. Der genaue Zeitpunkt der Abrechnungserstellung ist davon abhängig, wann uns sämtliche Rechnungsbelege der beauftragten Dienstleister und Versorger zugehen. Selbstverständlich sind wir bemüht, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu übersenden.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks ist Eigentümerin der meisten Wohnungen, die sie vermietet oder verkauft. Deshalb sind die Vermietung und der Verkauf provisionsfrei.
Manches geht nur schwarz auf weiß: Was Sie mit der Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks stets in Schriftform klären müssen: Es gibt viele Anliegen, die am Telefon erledigt werden können. Doch bei einigen Themen ist dies den Mitarbeitern der WRH nicht möglich, wenn es zum Beispiel um Wohnungskündigungen geht. Es gibt Angelegenheiten, die meist aus rechtlichen Gründen schriftlich geregelt werden müssen. Hierzu zählen folgende Fälle:
Bitte senden Sie uns alle Beschwerden schriftlich. Aufgrund von telefonischen Aussagen können wir keine Maßnahmen ergreifen. Zwecks Nachweispflicht bei evtl. auftretenden Klagefällen benötigen wir zudem ein Störungsprotokoll mit Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Störung.
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Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies zwecks Beweispflicht in der Schriftform.
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Seit dem Jahr 2002 gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird im Mietvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, so gilt dieser Zeitraum.
Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken – und daran denken, dass die Kündigung nur mit den Unterschriften aller Personen gültig ist, die auch den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Bei älteren Mietverträgen wurden manchmal individuelle Kündigungsfristen vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen ausformuliert, diese gelten in jenen Fällen. Bitte also im Zweifel einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Mietverhältnis schriftlich kündigen müssen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird.
Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei Ihrem Vermieter ein.
Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06. des betreffenden Jahres.